Tipps und Ratgeber zum Online-Recht. Das Internet verändert sich pausenlos und das Online-Recht mit. Hier veröffentlichen wir interessante Quellen und Downloads. Den Rechtsanwalt können wir leider nicht ersetzen.

Benutzerbewertung: / 4
SchwachPerfekt 

Käufer-Haftung auch bei gekauften E-Mail Adressen

Wer E-Mail Adressen auf dem auf dem Markt kauft, haftet trotzdem mit.
Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil v. 03.11.2009, Az. I-20 U 137/09)
Grundsätzlich muss ja eine Einwilligung des E-Mail-Empfängers für die werbliche Nutzung vorliegen, sonst darf seine Adresse nicht benutzt werden. In dem oben genannten Urteil übertragen die Richter die eigentliche Haftung auf den Käufer. Es reicht ausdrücklich nicht, wenn sich der Käufer von E-Mailadressen auf die Angaben des Verkäufers verlässt.

E-Mail Adressen prüfen

Beim Kauf von Adressen muss also zukünftig, beim Adressanbieter selbst geprüft werden, ob die ausdrückliche Einwilligung vorliegt und entsprechend dokumentiert wurde. Immerhin muss das nicht bei jeder Adresse geprüft werden, Stichproben reichen.

Who's Online

Wir haben 7 Gäste online

wtm-online

Internet-Agentur
Buckower Chaussee 149
12305 Berlin
Telefon: 030.74 20 05 -0