Käufer-Haftung auch bei gekauften E-Mail Adressen
Wer E-Mail Adressen auf dem auf dem Markt kauft, haftet trotzdem mit.
Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil v. 03.11.2009, Az. I-20 U 137/09)
Grundsätzlich muss ja eine Einwilligung des E-Mail-Empfängers für die werbliche Nutzung vorliegen, sonst darf seine Adresse nicht benutzt werden. In dem oben genannten Urteil übertragen die Richter die eigentliche Haftung auf den Käufer. Es reicht ausdrücklich nicht, wenn sich der Käufer von E-Mailadressen auf die Angaben des Verkäufers verlässt.
E-Mail Adressen prüfen
Beim Kauf von Adressen muss also zukünftig, beim Adressanbieter selbst geprüft werden, ob die ausdrückliche Einwilligung vorliegt und entsprechend dokumentiert wurde. Immerhin muss das nicht bei jeder Adresse geprüft werden, Stichproben reichen.
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